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FAQ zum Thema Walz. Häufig gestellte Fragen.

Autor(en): Mareike Schaal.

Hier veröffentliche ich häufig gestellte Fragen rund um das Thema die Walz, deren Antwort ich selbest nicht immer kenne. Sollte jemand näheres wissen möge er mich bitte anmailen. Danke!

I. Auf Walz im Ausland?

In Europa ist es dank der C.C.E.G. schon recht einfach auf die Walz zu gehen und dabei fremde Länder zu besichtigen. Doch wie ist es, wenn jemand nach Amerika, Australien oder Asien möchte? Was muss man vorher klären, wie kommt man an eine Arbeitserlaubnis? Wer hier Erfahrungen hat, möge sie uns doch bitte mitteilen! Vielen Dank!

Antwort:

Wie schon erwähnt, kann man in Europa dank der vielen, durch den C.C.E.G. geknüpften Kontakte einfacher reisen. Dieses gilt aber auch nur für deren Mitglieder! Außerhalb Europas benötigt man immer eine Arbeitserlaubnis und manchmal auch ein Visum. Diese Dinge erhält man beim jeweiligen Konsulat bzw. man bekommt dort Informationen wie man eine Arbeitserlaubnis bekommt.

Die Schächte und der C.C.E.G. stellen jedenfalls keine Arbeitserlaubnis aus! Allerdings erhält man als Mitglied der C.C.E.G., wenn man deren Wanderbuch besitzt eine einjährige Arbeitserlaubnis für Australien!

II. Mit Partner/in auf die Walz?

Ich war bisher der Meinung, dass man ungebunden sein muss, wenn man auf die Walz geht. In letzter Zeit werde ich aber des öfteren gefragt, ob man nicht den Partner / die Partnerin mit auf die Walz nehmen kann? Gibt es da vielleicht mittlerweile eine Möglichkeit? Vielleicht in dem man ohne Schachtzugehörigkeit reist?

Antwort:

Hier habe ich nur ablehnende Kommentare erhalten. Es ist halt grade Sinn der Walz, sich von der Heimat zu lösen und neue Menschen und Sitten kennenzulernen. Für alle, die nun schon verheiratet sind, ist das natürlich schade. Aber vielleicht ändert sich da ja auch irgendwann mal was...

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